Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Abnehmer
1. Angebote
Allen Vereinbarungen, Angeboten und Verträge liegen unsere Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung ohne Annahme der Lieferungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht widersprechen.
2. Auftragsannahme
Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist bzw. ausgeliefert wird. Ergänzungen, Umdispositionen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Käufer haftet für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Unterlagen, wie Zeichnungen, Filme, Texte, Muster und dergleichen. Mündliche Angaben über Ergänzungen im Text. Abmessungen und dgl. bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Lieferungen
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware/Sendung die Lieferstelle verlässt. Lieferungen erfolgen generell unfrei. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Wahl des Versandweges und des Beförderungsmittels nach unserem Ermessen. Sondervereinbarung bezüglich Lieferkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist. Teillieferungen unsererseits sind zulässig und werden als Erfüllung selbständiger Kaufverträge mit allen daraus entstehenden Rechtsfolgen betrachtet.
4. Preise
Unsere Bruttoverkaufspreise beinhalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer. Bei unseren Nettoverkaufspreisen zusätzlich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Irrtum, Druckfehler, Preis- und technische Änderungen blieben vorbehalten. Sollten im Shop ausversehen Produkte zum Preis von 0 angezeigt werden, so handelt es sich hier um einen technischen Fehler, bei der Bestätigung sehen Sie dann den Verkaufspreis.
5. Lieferfristen
Zugesagte Lieferfristen sind freibleibend. Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über die Bedingungen des Geschäftes einig sind – und bezieht sich auf die Fertigstellung im Lieferwerk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichtigen des Käufers insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Ist der Verkäufer mit einer Lieferung im Verzug, so muss der Käufer eine angemessene Nachlieferungsfrist bewilligen. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferfrist gestellt werden. Unvorhergesehene Ereignisse die außerhalb unseres Einflusses liegen, z.B. Betriebsstörungen, Ereignisse höherer Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Streik, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrverbote und ähnliches, auch im Lieferwerk oder beim Unterlieferer, berechtigen uns die Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, und zwar auch dann, wenn Sie während eines Lieferverzuges eintreten. Das gleiche trifft ein, wenn behördliche und sonstige für die Auslieferung erforderliche Angaben des Käufers nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachträglicher Änderung der Bestellung. Verzugsschäden oder sonstige Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferungen bzw. durch von unserer Seite erklärten Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur restlosen Begleichung aller derzeitigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Eine Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren ist dem Käufer nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet – insbesondere dürfen derartige Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Werden unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren vom Käufer veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so gelten die Ansprüche des Käufers gegen den Dritten mit Abschluss des Liefervertrages – in Höhe unserer Forderungen gegen die Käufer – als an uns abgetreten. Wir können die Einziehung der Forderungen gegen den Dritten betreiben. Auf unseren Wunsch sind uns vom Käufer Angaben über die Person des Dritten zu machen. Der Käufer hat uns jede Beeinträchtigung unserer Rechte an der in unserem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmungen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht in vollem Umfang nach, so muss er auf Verlangen die Ware herausgeben, ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten.
7. Beanstandungen, Gewährleistungen und Haftung
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Waren, schriftlich in genau detaillierter Form angezeigt werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber einen Monat nach Erhalt der Ware beim Lieferanten anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware – hinsichtlich Beschaffenheit und Menge – als vom Käufer akzeptiert. Äußerlich beschädigte Sendungen sind bei Anlieferung durch den Anlieferer vermerken zu lassen. Abweichungen in Form, Farbe Beschaffenheit und Geschmack der Lieferung von Muster berechtigen nicht zur Beanstandung. Ebenso ist eine Haftung für normalen Verderb ausgeschlossen. Der Wissenstand, Rechtsvorschriften und behördliche Auflage gelten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Änderungen in diesem Bereich nach Auftragserteilung berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt des Vertrages. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Rücksendungen sind frei zu machen. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Ware beanstandet, wird die Ware – nach unserer Wahl- umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurück genommen. Ist im Fall des Umtausches der Ware auch die Erstanlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie sonstige weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Rücknahme
Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Rücknahme von nicht fristgerechter reklamierter Ware. Die Rücknahme ist stets Verhandlungssache. Eine Kostenpauschale in Höhe von bis zu 100 % kann verrechnet werden. Bei angebrochenen Flasche, Dosen und sonstigen Verpackungen ist die Rückgabe ausgeschlossen. Ebenso bei Produkten mit Eigenlabel.
9. Menge
Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Mindermengen bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig.
10. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen generell sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei allen Zahlungsformen, bei denen wir den Rechnungsbetrag unwiderruflich abbuchen oder einziehen, erfolgt dies nach 8 Tagen. Bei allen Zahlungsformen, bei denen der Kunde die Zahlung vornimmt, hat die unmittelbar nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Kenntnisse über Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers berechtigen uns, noch nicht fällige Rechnungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen.
11. Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vertraulich und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes behandelt. Sie werden zur Bearbeitung der Aufträge, Ausführung von Serviceleistungen, Zusendungen von aktuellen Angeboten und Sachinformationen, Überprüfung Ihrer Bonität und zur Pflege und Auswertung in unserer Kundendatei gespeichert.
12. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Einzelner Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen gelten die jeweils gesetzlichen Regelungen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Saarbrücken (gewerbliche Einkäufer)